1Rückbar, Eis und der Glasweg
Die Bar im Planer ist 7 × 3,4 m tief geschnitten: Rückbar, etwa ein Meter für die Person, dann die Arbeitsbar zum Gast. Hinten stehen drei Flaschenkühlschränke, ein Eisbereiter und die Mixer. Das Handwaschbecken sitzt getrennt vom Gläserspülbecken. An der Gastbar stehen Gläserspüle und Gläserspülmaschine, dazu eine Fläche, auf der saubere Gläser nicht in den Rücklauf der schmutzigen geraten. Eis, Flasche und Glas kreuzen sich auf diesem einen Meter.
2Kaffee in einem kürzeren Takt
Das Café kommt in einem kürzeren Raum, 6,5 × 3,4 m, vierzig Plätze, und es stockt an einer anderen Stelle als die Bar. Nicht am Glas, sondern an der Tasse, die zwischen Maschine und Gasttheke den Meter überqueren muss, während an der Tür schon die nächste Schlange steht. Die Maschine liegt bei etwa 90 Tassen in der Stunde. Mühle und Milch bleiben an der Maschine, sonst wird aus dem Meter ein Weg durch den Raum.
Vitrinen zeigen zum Gast. Die Projektzeichnung der Theke liegt unter Großküchenprojekt, der Raum unter Café.
3Meldung, sobald die Wege stehen
Beide Betriebe melden Sie wie jede andere Gastronomie, sobald Glasweg und Tassenweg auf dem Plan getrennt sind. Das Gewerbe geht ans Gewerbeamt, der Lebensmittelbetrieb an die Lebensmittelüberwachung. Wer an Flasche und Maschine steht, braucht die Belehrung nach § 43 IfSG beim Gesundheitsamt. Beim Alkohol in der Bar hängt es vom Bundesland ab, ob eine Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige nötig ist. Eine gemeinsame Frist für alle Länder nennen die Quellen nicht.
4Zwei Betriebe, eine Euro-Liste
Das Café-Beispiel, 24 Geräte, kommt auf 27.155 € netto in Euro. Nur Ausstattung, ohne Miete und ohne Umbau. Die Bar wird aus derselben Liste gerechnet, sobald Flaschenkühlung, Eis und Gläserspülmaschine auf dem Grundriss stehen. Die Zahl auf der Café-Zeile ist nicht der Preis der Bar und nicht die Eröffnung.
5Link an die Fachplanung
Den Link geben Sie an die Fachplanung, nicht anstelle der Anmeldung. Die Zeichnung ist eine Grundlage: Maße, Geräte, Wege von Glas und Tasse. Sie ist keine Entscheidung der Behörde. Abläufe und Haube rechnet der Planer nicht. Er setzt die Spüle, das Handwaschbecken und die Kühlung dorthin, wo der Weg noch stimmt.
Die Trennung von rein und unrein steht unter Hygiene. Beides bleibt eine Grundlage, kein Bescheid.
