1Drei Stellen, keine bundesweite Frist
Die Industrie- und Handelskammer beschreibt die Neueröffnung eines Gastronomiebetriebs über das Gewerbeamt und die Lebensmittelüberwachung. Personen in der Küche und an der Theke brauchen die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die verlinkte Verwaltungsleistung nennt dafür das Gesundheitsamt. Eine einzige Frist für alle Bundesländer steht in diesen Quellen nicht, deshalb nennen wir hier keine Zahl von Tagen.
Ob beim Ausschank von Alkohol eine Gaststättenerlaubnis oder eine Anzeige nötig ist, hängt vom Bundesland ab. Die Zeichnung steht hinter diesen drei Schritten und ersetzt sie nicht.
2Die Café-Theke als lesbarer Plan
Als Arbeitszeichnung dient hier die Café-Theke, nicht ein Saal für mehrere Gänge: 40 Plätze, Raum 6,5 × 3,4 m. Hinten die Arbeitsfläche, dazwischen etwa ein Meter für die Person, vorn die Theke zum Gast, an der Tür Platz für die Schlange. Auf der Fläche stehen eine Maschine für rund 90 Tassen in der Stunde, eine Mühle, Milchkühlung direkt an der Maschine, eine Spülmaschine, eine Doppelspüle, ein eigenes Handwaschbecken, ein Kontaktgrill, ein Toaster und ein Eisbereiter. Vitrinen für Dessert und für warmes Gebäck zeigen zum Gast, die Bedienung bleibt auf der anderen Seite.
Auf so einem Plan lässt sich lesen, ob die Schlange in der Kühlschranktür steht und ob schmutzige Tassen die saubere Ausgabe kreuzen. Der Listenpreis dieser Beispieltheke liegt bei 27.155 € netto in Euro. Das ist die Ausstattung, nicht das Planungshonorar. Der 3D-Katalog hat 1.325 Artikel. Die Theke liegt unter Café.
3Was die Datei nicht ersetzt
Die Datei ersetzt weder die Fachplanung der Küchentechnik noch Lüftung, Elektro und Entwässerung. Sie ist keine Genehmigung der Lebensmittelüberwachung und kein Nachweis, dass der Betrieb den Vorschriften entspricht. Wer den Link weitergibt, übergibt Maße, Positionen und REDFOX-Codes. Der 3D-Planer ersetzt die Fachplanung nicht.
Händler finden die Bedingungen unter für Partner. Die Aufstellung ist kostenlos und bleibt eine Grundlage.
4Was vor der Anfrage festliegen sollte
Vor der unverbindlichen Anfrage sollten der Raum mit Türen und Fenstern, die Sitzzahl und eine Skizze der Karte festliegen. Eine größere Fläche verschiebt die Geräte und streicht die drei Meldungen nicht.
Die Trennung von rein und unrein steht unter Hygiene. Eine kurze Karte streicht die Belehrung nach § 43 IfSG nicht.
