1Schlange vor dem einen Fenster
Die Ausgabe zur Mensa muss eine Welle tragen, nicht einen einzelnen Teller. Wenn die erste Gruppe noch am Fenster steht, kommt die zweite bereits aus dem Unterricht, und die Spüle hat die Teller nicht zurück. Ein einziger Punkt verlängert das Warten und schiebt die Schlange nach hinten, dorthin, wo Töpfe gewaschen werden, sobald hinter der Ausgabe keine klare Grenze liegt.
Sie prüfen, ob ein zweiter Ausgabepunkt Platz hat, ohne dass die Kinder die Topfspüle kreuzen. Das Schulbeispiel fügt ihn nicht von selbst hinzu.
2Rohware bleibt auf ihrer Seite
Der Raum misst 10 × 6,5 m und ist für 300 Mittagessen gezeichnet. Kühlung für Fleisch, für Milchprodukte und ein Tiefkühler stehen an der Tür vom Wareneingang, damit Rohware nicht durch die Ausgabe zurückläuft. Fleisch wird an einer Wand vorbereitet, Gemüse unter den Fenstern, mit Spüle und Handwaschbecken an diesem Abschnitt. Die Kochinsel zeigt zur Ausgabe, nicht zur Lagertür.
3Zwei Kombidämpfer, ein Schockkühler
Neben der Insel stehen zwei Kombidämpfer mit je 10 GN und ein Schockkühler 10 GN. Zwei Geräte geben einen zweiten Einschub, während der erste noch auf der Ausgabe steht und die Spüle die Teller nicht zurück hat. Der Schockkühler sitzt bei den Kombidämpfern, nahe am Garen, nicht im Spülraum. Die Ausgabe hat GN-Becken, einen Tellerwärmer und ein gekühltes Stück für Salat und Dessert.
Töpfe werden an dieser Ausgabe nicht gewaschen. Wie sich die Wege trennen, steht unter Hygiene.
4Listenpreis ohne Förderzeile
Das Schulbeispiel (10 × 6,5 m, 300 Mittagessen pro Tag, 50 Geräte) kommt auf 103.806 € netto in Euro. Das ist die Ausstattung, nicht der Bau und nicht die Haube. Eine Förderung steht hier nicht, weil die verwendeten Quellen kein Förderprogramm für Schulküchen beschreiben. Die Zahl ist kein Zuschuss und keine Eröffnungssumme.
5Dieselbe Anmeldung wie jeder Betrieb
Die Anmeldung folgt denselben Quellen wie bei jedem anderen Lebensmittelbetrieb und steht deshalb hier zuletzt, nicht als Überschrift über der Schlange. Fragen Sie die Lebensmittelüberwachung, welche Meldung für die Schulküche gilt. Die Belehrung nach § 43 IfSG beim Gesundheitsamt gilt auch für die Personen in der Schulküche. Eine bundeseinheitliche Frist nennen die Quellen nicht. Eine Sonderregel nur für Schulen steht dort ebenfalls nicht.
Die Datei ist eine Grundlage für Fachplanung und Anmeldung, nicht der genehmigte Plan. Siehe Großküchenprojekt.
